Wie erfolgt die Vergütung?

Bei gerichtlichen Aufträgen erfolgt die Vergütung nach dem Justiz Vergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG).

Bei privater Beauftragung und bei Schiedsgutachtern wird das Honorar frei vereinbart. Es wird dann zu einem vereinbarten Stundensatz nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet oder nach vorher vereinbarten Tages- und/oder Halbtagessätzen. 

Die Sätze können je nach Aufwand und Schwierigkeitsgrad schwanken. 

Achtung !!: 
Beachten Sie die Nebenkosten (Fahrtkosten, Übernachtung, Kopierkosten, Fotos etc.) und handeln Sie diese mit aus. 

Die Angebotserstellung ist in der Regel kostenlos. Kommt der Auftrag nicht zu Stande oder sind umfangreiche Recherchen, Aktenstudien etc. erforderlich, um ein Angebot zu erstellen, so kann im Vorfeld eine andere Regelung getroffen werden (z.B. Kostenerstattung auf Selbstkostennachweis). 

Vor Beauftragung empfiehlt es sich, dem Gutachter aussagekräftige Unterlagen (z.B. Beschreibungen, Fotos, Pläne ) zu übergeben, um die Angebotskostenermittlungen zu erleichtern und zuverlässig zu machen. 

Aus meiner langen Erfahrung gilt: 
Bei der Wahl eines fachkundigen Gutachters sparen Sie, gemessen am erreichten Ergebnis, immer. 

Bei seriösen Partnern reagiert die Gegenseite auch nicht ungehalten, wenn Sie einen Gutachter einschalten. In der Regel werden meine Vorschläge und Ermittlungen von den Parteien akzeptiert, weil sie fundiert sind und nicht nur auf langjähriger Erfahrung beruhen, sondern auch von entsprechenden Kommentaren und Urteilen, sowie der herrschenden Fachmeinung abgedeckt sind.

02.05.2025 19:23:43